11.10.2019

Sicherheit auf Treppen

Tipps für den Bauherren

Wenn es um den Einbau von Treppen in öffentlichen Institutionen, Gewerbebereichen oder Health-Care Einrichtungen geht, müssen bestimmte Richtlinien hinsichtlich der Rutschhemmung beachtet werden. Dies gilt insbesondere für Bodenbeläge, aber auch für die Profile, die im Bereich der Treppenkante zum Einsatz kommen. Die unterschiedlichen Anforderungen an die Rutschfestigkeit von Bodenbelägen wird durch die Bewertungsgruppen R 9 – R 13 zusammengefasst. Für öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten wird beispielsweise mindestens eine R 9 gefordert. Unsere Treppenkanten haben die Trittsicherheitsklasse R 10, was bedeutet, dass sie trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 10° bis 19° sind. Dies erfüllt insbesondere die Anforderungen für allg. Arbeitsräume, Eingangsbereiche, Treppen und Podeste sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen, Parkbereiche, Lagerbereiche und Health-Care Institutionen. Generell gilt, dass man sich gut über die notwendige Kategorie informieren sollte. Nur um auf Nummer sicher zu gehen die höchste Kategorie zu berücksichtigen, bringt nicht unbedingt Vorteile, da mit der Verbesserung der Trittsicherheit oftmals ein höherer Reinigungsaufwand entsteht. Das Bestreben nach Rutschsicherheit sollte entsprechend nicht übertrieben werden. Um die Sicherheit auf Treppen weiter zu erhöhen, empfiehlt sich zudem eine farbliche Kennzeichnung der Kanten. Mit nachleuchtenden Treppenkanten wie in unserer TKNG-Serie standardmäßig integriert, kann selbst in schwach oder gar nicht beleuchtenten Situationen eine sichere Begehung stattfinden. Dies ist keine zwingende rechtliche Vorgabe, aber wird von vielen Experten als zusätzliche Maßnahme empfohlen. Wenn Sie mehr zu unseren Neuheiten erfahren wollen, dann melden Sie sich hier für unseren Newsletter an. Mehr Informationen zur TKNG-Serie finden Sie hier.